Fortbildungskurse
Zur Einleitung
Die folgenden Kursangebote sind aus dem Anliegen entstanden, Fachleute wie Angehörige dabei zu unterstützen, die ihnen anvertrauten Personen besser verstehen, aus diesem Verständnis heraus den Umgang mit ihnen befriedigender gestalten und deren Bedürfnisse angemessener unterstützen zu können. Sie setzen eher wenig an theoretischen Kenntnissen voraus, sondern greifen die praktischen Erfahrungen der Teilnehmenden auf und integrieren sie in ein theoretisch fundiertes Rahmenkonzept sowie bewährte methodische Ansätze.
Ein auf den kognitiven Aspekt reduziertes Verständnis von geistiger Behinderung wird den damit bezeichneten Menschen in ihrer Differenziertheit niemals gerecht. Vor allem versäumt es, die betroffenen Menschen selbst zu befragen bzw. daraufhin zu beobachten: Was sind jeweils konkret ihre Themen, was ihre Kompetenzen, was haben sie mit den sog. Nichtbehinderten gemein, was unterscheidet sie? Das entwicklungspsychologische Verständniskonzept der Sensomotorischen Lebensweisen strebt an, aus ganzheitlicher Sicht einen Hintergrund zu bieten, vor dem die Lebensäusserungen dieser Menschen einen möglichen Sinn erhalten, und der ihr Verhalten als verständlich und beantwortbar erleben lässt.
Der Umgang mit Menschen mit basalen Bedürfnissen ist oft besonders von Hilflosigkeit geprägt. Gemeint sind damit Menschen mit schwerer geistiger Behinderung, evtl. in Verbindung mit schwierigem Verhalten oder solchem aus dem „Autistismus-Spektrum“, oder Menschen mit anderen, schwersten Beeinträchtigungen wie z. B. Wachkoma oder ausgeprägter Demenz. Es fällt schwer, sinnvolle Ansätze zu Lebensgestaltung und Förderung für diesen Personenkreis zu entwerfen, die sich in der Praxis bewähren. Dies betrifft insbesondere Aspekte der Gestaltung und Förderung einer („Unterstützten“) Kommunikation, die zu einer wirklichen Verbesserung der Verständigung dient. So kommt es auf Seiten von professionellen MitarbeiterInnen aus (Päd-) Agogik und Pflege wie auch von Eltern nicht selten zu Unverständnis und Unsicherheit, selbst wenn dies nicht immer eingestanden oder hinter der täglichen Routine nicht gleich erkennbar wird. Mit der Basalen Kommunikation nach Winfried Mall® wird ein konkreter Weg eröffnet, ohne Voraussetzungen auf Seiten des Gegenübers Wechselseitigkeit zu erfahren.
Ein weiterer Schwerpunkt: Aspekte der Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung, ein Thema, bei dem in der Praxis die Fragen die Antworten noch bei weitem überwiegen. Ausgehend von den Situationen des Alltags ist es nötig, diese Fragen aufzugreifen, in einen entwicklungspsy-chologischen Rahmen zu stellen und vorurteilsfrei zu erörtern. Bezugspunkt ist das subjektive Be-dürfnis der betreffenden Menschen im Rahmen des Beziehungssystems, in dem sie aktuell leben.
Themen
Fortbildungskurse kann ich unter anderem zu folgenden Themen anbieten:
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Was heißt hier "geistig behindert"? - Sensomotorische Lebensweisen
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Ganzheitliche Kommunikation - Was bedeutet das bei Menschen mit basalen Bedürfnissen?
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Kommunikation ohne Voraussetzungen - Einführung in die Basale Kommunikation nach Winfried Mall®
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Kommunikation ohne Symbole - Unterstützte Kommunikation für Menschen, die keine Symbole nutzen
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Orte Sinn-erfüllten Lebens - Tagesangebote für Erwachsene mit schweren Behinderungen
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Verhalten einen Sinn geben - Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit geistiger Behinderung: Wie verstehe ich es - wie gehe ich damit um?
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Aspekte der Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung
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Brücken schlagen in die Vergangenheit - Biographiearbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung
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Falls Sie selbst ein konkretes Thema haben, das nicht auf den folgenden Seiten aufgegriffen wird, bin ich - soweit es in meine Kompetenz fällt - gern bereit, Ihnen dafür ein Angebot zu erarbeiten. Auch sind Modifikationen der vorgestellten Kurse gemäss Ihren Bedürfnissen möglich.
Für alle Kurse gilt:
Zielgruppe:
Menschen, die beruflich oder privat mit dem Personenkreis der angesprochenen Menschen zu tun haben. Es wird keine spezifische Berufsausbildung vorausgesetzt, doch möglichst viel praktische Erfahrung.
Gruppengrösse:
Wenn nicht anders angegeben, 8 bis ca. 20 Personen.
Zeitrahmen:
Wenn nichts anderes angegeben, umfassen die Kurse 16 bzw. 20 Unterrichtsstunden an 2 bzw. 2 ½ Tage, bei den 2-tägigen Kursen meist mit einer Arbeitseinheit am ersten Abend und Unter-richtsende am Nachmittag des 2. Tages. Die Tage werden in 90-min.-Einheiten aufgeteilt, mit 30 min.-Pausen. Die genauen Zeiten hängen vom Thema, den Gegebenheiten vor Ort, den Anfahrts-bedingungen und der Pausenregelung ab und werden individuell abgesprochen.
Raum, Möblierung, Geräte, Materialien:
Eine Liste bzgl. Raum, Möblierung, Geräte und benötigter Materialien wird rechtzeitig zugesandt; Kursunterlagen für die TeilnehmerInnen werden i.d.R. als Kopiervorlage geliefert oder gegen Kostenerstattung gestellt.
Zum Honorar:
Es wird ein Betrag pro Unterrichtsstunde zu 45 Min. vereinbart, MwSt. fällt nicht an; dazu Fahrpreis (Normalpreis Bahn 2. Klasse, nachgewiesen durch Fahrpreisauskunft der Bahn), Unterkunft und Mahlzeiten.
Es kann auch ein gestaffeltes Honorar vereinbart werden, um die Rentabilität eines Kurses auch bei niedrigeren Teilnahmezahlen sicherzustellen:
- 8 bis 11 Teilnehmende
- 12 bis 15 Teilnehmenden
- 16 bis 20 Teilnehmenden
Vertragliche Vereinbarung:
Bei Vereinbarung eines Termins wird zwischen Veranstalter und Referent eine Vereinbarung abgeschlossen, die Kursthema, Termin, Arbeitszeiten, Kursort, Honorar und Gruppengrösse nennt, dazu folgende Regelung:
Wenn 6 Wochen vor dem ersten Seminartermin aufgrund der zu geringen Teilnehmerzahl die wirtschaftliche Durchführung des Seminars in Frage gestellt ist, treten Veranstalter und Referent in Verhandlungen über eine Reduzierung des Referentenhonorars oder einen (teilweisen) Verzicht auf Spesenerstattung, mit dem Ziel, dass das Seminar doch noch durchgeführt werden kann.
Bei Ausfall des Seminars bzw. eines Seminarteils, den der Veranstalter zu vertreten hat (auch auf Grund zu geringer Teilnehmerzahl), zahlt der Veranstalter binnen einer Frist vor Seminarbeginn von
- mehr als 6 Wochen: keinen Ersatz.
- 3 bis 6 Wochen: 25% des vereinbarten Honorars.
- weniger als 3 Wochen: 50% des vereinbarten Honorars.
Sagt der Referent seine Mitwirkung binnen einer Frist von weniger als 3 Wochen vor Seminarbe-ginn ab, ersetzt er dem Veranstalter dessen nachgewiesene Unkosten bis zur Höhe von 50% des vereinbarten Honorars.

